IT-Recht
Im Bereich des Informationstechnologierechts vertreten wir Ihre Interesses bei der Erstellung von Hard- und Softwareverträgen, Softwareerstellungs- und Überlassungsverträgen, Escrow- Verträgen Softwareleasing- und Mietverträgen, Systemverträgen, Pflege- und Wartungsverträgen, Projektverträgen und Webdesignverträgen. Wir beraten Sie im Bereich des Telekommunikationsrechts, Datenschutzrechts, Domain-Rechts, des e-Commerce, e-Government, und den weiteren juristisch bedeutsamen Bereichen im Zusammenhang mit Informationstechnologien.
Selbstverständlich stehen wir auch für eine außergerichtliche oder (Schieds-) gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte (z.B. Leistungsansprüche, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche) aus Hard- und Softwareverträgen, Softwareerstellungs- und Überlassungsverträgen, Escrow- Verträgen Softwareleasing- und Mietverträgen, Systemverträgen, Pflege- und Wartungsverträgen, Projektverträgen und Webdesignverträgen oder aus den Bereichen des Telekommunikationsrechts, Datenschutzrechts, Domain-Rechts, des e-Commerce, e-Government, beispielsweise durch Beantragung einer Einstweiligen Verfügung zur Seite.
- Schutz des geistigen Eigentums
- Vertragsgestaltung
- Softwareerstellungs- und Überlassungsverträge
- Providerverträge
- Recht des Datenschutzes
Ansprechpartner
Sebastian Seneca
Rechtsanwalt und Notar